Direkte Demokratie in Hamburg: Bürgerbeteiligung – aber bitte nur, wenn sie nicht stört

Direkte Demokratie klingt erst einmal wunderbar. Bürgerinnen und Bürger sollen mitreden, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen. So jedenfalls die schöne Überschrift. In der Praxis wird es allerdings spannend, sobald Menschen diese Möglichkeit tatsächlich nutzen.

In Hamburg wird derzeit über Änderungen an der Volksgesetzgebung diskutiert. Also ausgerechnet an dem Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen direkt beeinflussen können. Nach den Volksentscheiden des Jahres 2025 steht nun offenbar die Frage im Raum, ob dieses Mitspracherecht vielleicht ein wenig zu lebendig geworden ist.

Besonders heikel wird es, wenn man sich klarmacht, worüber hier eigentlich gesprochen wird: Es gab einen Volksentscheid. Also nicht irgendeine unverbindliche Meinungsabfrage, keinen Stimmungszettel und keine politische Spielerei – sondern eines der stärksten Instrumente direkter Demokratie.

Gerade deshalb wirkt es befremdlich, wenn nachträglich an Ergebnis, Verfahren oder Rahmenbedingungen gerüttelt wird. Natürlich muss ein Volksentscheid rechtlich überprüfbar bleiben, wenn es ernsthafte Zweifel an der Fairness des Verfahrens gibt. Rechtsstaat und Demokratie gehören zusammen. Aber politisch bleibt ein bitterer Beigeschmack: Wenn Bürgerinnen und Bürger direkt entscheiden, dann muss dieses Ergebnis auch Gewicht haben – selbst dann, wenn es unbequem ist.

Denn direkte Demokratie bedeutet nicht nur: Der Bürger darf abstimmen. Sie bedeutet auch: Politik muss aushalten, was dabei herauskommt.

Gleichzeitig zeigt genau dieser Vorgang ein weiteres Problem: Bürgerinnen und Bürger tragen bei direkter Demokratie Verantwortung. Wer direkt entscheidet, muss sich informieren, abwägen und darf politische Botschaften nicht einfach ungeprüft übernehmen. Wer sich beeinflussen lässt, wer nur Schlagworte übernimmt oder der lautesten politischen Erzählung folgt, trägt am Ende auch Mitverantwortung für das Ergebnis.

Aber diese Verantwortung kann nur fair wahrgenommen werden, wenn staatliche Stellen nicht mit ihrem ganzen Apparat die öffentliche Wahrnehmung in eine bestimmte Richtung schieben. Wenn Politik mit Amt, Reichweite, Deutungshoheit und Kommunikationsmacht in einen Abstimmungskampf hineinwirkt, entsteht ein Ungleichgewicht. Dann entscheidet nicht nur das bessere Argument, sondern möglicherweise auch die bessere Maschine dahinter.

Genau hier liegt der eigentliche Widerspruch: Erst wird der Bürger zur Entscheidung aufgerufen. Dann wird über die Bedingungen gestritten, unter denen er entschieden hat. Und anschließend entsteht der Eindruck, dass man direkte Demokratie neu sortieren möchte, weil sie politisch nicht sauber genug ins Konzept passt.

Besonders interessant ist dabei die Debatte um das Neutralitätsgebot des Senats. Bisher wirkt der Gedanke eigentlich recht nachvollziehbar: Wenn Bürgerinnen und Bürger über politische Fragen abstimmen, sollte die Regierung nicht mit ihrem gesamten Gewicht in die Meinungsbildung hineinregieren. Demokratie lebt schließlich davon, dass Argumente fair ausgetauscht werden – und nicht davon, dass eine Seite mit Amt, Apparat und Reichweite deutlich lauter sprechen kann.

Doch genau hier scheint sich die politische Fantasie zu entfalten. Während zivilgesellschaftliche Initiativen sich durch Verfahren, Fristen, Finanzierung und öffentliche Aufmerksamkeit kämpfen müssen, wird nun darüber diskutiert, ob der Senat künftig weniger neutral sein muss. Man könnte es auch so sagen: Bürgerbeteiligung ja – aber bitte unter Bedingungen, bei denen die Bürger nicht zu unbequem werden.

Parallel dazu läuft eine verfassungsrechtliche Klage im Zusammenhang mit dem Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“. Im Kern geht es um die Frage, ob der Senat seine Neutralitätspflicht verletzt und damit unzulässig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen hat. Damit steht nicht nur ein einzelner Volksentscheid im Raum, sondern eine grundsätzliche Frage: Wie fair sind direktdemokratische Verfahren, wenn staatliche Stellen selbst zum aktiven Mitspieler werden?

Noch bemerkenswerter wird es, wenn man auf die politische Gesamtlage schaut. Einerseits werden mögliche Einschränkungen und strengere Regeln für zivilgesellschaftliche Initiativen diskutiert. Andererseits steht ein Referendum zur Olympiabewerbung Hamburgs im Raum, das von staatlicher Seite angestoßen wurde. Direkte Demokratie ist also offenbar nicht das Problem – solange klar ist, wer sie gerade nutzt.

Das ist der demokratische Reibungspunkt: Wenn direkte Demokratie von unten kommt, wirkt sie schnell kompliziert, riskant oder reformbedürftig. Kommt sie von oben, heißt sie Beteiligung, Zukunftsentscheidung oder großer demokratischer Moment. Das ist praktisch. Aber eben auch durchschaubar.

Hamburg sollte deshalb sehr genau hinschauen, wohin diese Reformdebatte führt. Es geht nicht nur um Paragraphen, Verfahren oder Finanzierungsregeln. Es geht um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger politisch wirklich wirksam mitgestalten dürfen – oder ob direkte Demokratie am Ende nur dann erwünscht ist, wenn sie politisch ins Konzept passt.

Eine Demokratie, die Bürgerbeteiligung ernst nimmt, muss auch unbequeme Abstimmungen aushalten. Sie darf Regeln verbessern, Verfahren transparenter machen und Finanzierung nachvollziehbar ordnen. Aber sie sollte nicht den Eindruck erwecken, dass nach einem unerwünschten Ergebnis erst einmal das Spielfeld umgebaut wird.

Denn wenn ein Volksentscheid nur so lange respektiert wird, wie er politisch bequem bleibt, ist er am Ende keine echte Bürgerentscheidung mehr, sondern Demokratie-Dekor mit Rückgaberecht.

Bürgerinnen und Bürger müssen Verantwortung für ihre Entscheidung übernehmen. Politik muss Verantwortung dafür übernehmen, diese Entscheidung fair zustande kommen zu lassen – und sie anschließend auch auszuhalten.


Quellenhinweis für die Webseite:

Grundlage dieses Beitrags ist eine uns vorliegende Informationsmail zur aktuellen Debatte um die Hamburger Volksgesetzgebung, zur Klage im Zusammenhang mit dem Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ sowie zur öffentlichen Anhörung zum Volksabstimmungsgesetz. Personenbezogene Angaben aus der Mail werden nicht veröffentlicht.

TN, 03.05.2026