Der Bürger hat gewählt – jetzt wird ausgehandelt, was er damit gemeint haben soll

Eine satirische Zwischenbilanz des Wahljahres 2026 über deutliche Wahlergebnisse, kreative Mehrheiten und einen Bundeskanzler, der nach dem politischen Erdbeben vor allem eines verspricht: weiterzumachen.

Der Bürger ist der Souverän.

Das klingt bedeutend, beinahe majestätisch. Für einen Sonntag darf der Souverän deshalb sein Kreuz setzen, den Stimmzettel falten und ihn feierlich in eine graue Kunststofftonne werfen. Anschließend geht er nach Hause – und die Parteien beginnen damit, herauszufinden, was der Souverän wohl gemeint haben könnte.

Das Wahljahr 2026 liefert dafür reichlich Anschauungsmaterial. Fünf Landesparlamente wurden bislang neu gewählt: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Die Ergebnisse unterscheiden sich erheblich. Eine Botschaft zieht sich jedoch durch fast alle Länder: Die politische Mitte verliert, bisherige Regierungsparteien werden abgestraft und die Ränder gewinnen.

Fünf Wahlen, fünf deutliche Warnsignale

In Baden-Württemberg funktionierte die politische Welt noch einigermaßen nach dem bekannten Modell. Die Grünen wurden mit 30,2 Prozent knapp stärkste Kraft, die CDU erreichte 29,7 Prozent. Beide Parteien erhielten jeweils 56 Sitze und setzten ihre Zusammenarbeit unter dem neuen Ministerpräsidenten Cem Özdemir fort.

Auch Rheinland-Pfalz lieferte ein vergleichsweise klassisches Ergebnis: Die CDU gewann mit 31,0 Prozent vor der SPD mit 25,9 Prozent. CDU und SPD bildeten daraufhin eine gemeinsame Regierung unter dem CDU-Wahlsieger Gordon Schnieder. Die stärkste Partei führt also die Regierung – eine geradezu nostalgisch einfache Form der politischen Nachvollziehbarkeit.

Dann kam der September.

In Sachsen-Anhalt erreichte die AfD 43,8 Prozent. Die CDU folgte mit 17,2 Prozent – mehr als 26 Prozentpunkte dahinter. Die AfD erhielt 39 von 83 Sitzen und verfehlte die absolute Mehrheit lediglich um drei Mandate. CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze; das BSW verfügt über fünf Mandate. Die Regierungsbildung ist weiterhin offen.

Zwei Wochen später wurde die AfD auch in Mecklenburg-Vorpommern stärkste Kraft: 38,2 Prozent und 32 von 71 Sitzen. Die SPD von Manuela Schwesig erreichte 35,5 Prozent und 29 Mandate. Linke und Grüne erhielten jeweils fünf Sitze. Gemeinsam verfügen SPD, Linke und Grüne damit über 39 Mandate und könnten eine Regierung bilden, obwohl die AfD die Wahl gewonnen hat. CDU und BSW scheiterten mit 4,9 beziehungsweise 4,8 Prozent knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Fast jeder zehnte Wähler dieser beiden Parteien wäre deshalb im neuen Landtag überhaupt nicht vertreten.

Berlin setzte am selben Tag einen deutlich anderen Akzent. Dort gewann Die Linke mit 25,7 Prozent und 47 Sitzen. Es folgen CDU mit 18,8 Prozent und 34 Sitzen, AfD mit 16,3 Prozent und 29 Sitzen, Grüne mit 14,3 Prozent und 26 Sitzen sowie die SPD mit 12,1 Prozent und 22 Sitzen. Rechnerisch möglich wären sowohl eine Koalition aus Linken, Grünen und SPD als auch ein Bündnis aus CDU, Grünen und SPD.

Demokratie nach Speisekarte

Nun folgt der unvermeidliche staatsbürgerliche Hinweis: In Deutschland wird nicht die Regierung direkt gewählt, sondern ein Parlament. Anschließend braucht ein Regierungschef eine Mehrheit der Abgeordneten. Das ist kein geheimer Trick, sondern das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Das Parlament hat die Aufgabe, eine handlungsfähige Regierung hervorzubringen.

Auch die Landesverfassungen sind eindeutig. In Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. In Berlin gilt dasselbe für den Regierenden Bürgermeister. Einen verfassungsrechtlichen Anspruch der stärksten Partei auf die Regierungsführung gibt es nicht.

Formal ist damit alles sauber.

Politisch bleibt trotzdem eine Frage: Wie häufig kann man dem Wahlsieger erklären, sein Sieg sei zwar demokratisch zustande gekommen, für die Regierungsbildung aber leider ohne größere Bedeutung?

Bei 25 oder 30 Prozent mag das noch leicht vermittelbar sein. Bei 43,8 Prozent wird es schwieriger. Wer fast dreimal so viele Stimmen erhält wie die zweitplatzierte Partei und anschließend vollständig von der Regierung ausgeschlossen wird, ist rechtlich nicht betrogen worden. Seine Wähler können sich politisch dennoch übergangen fühlen.

Das ist der Unterschied zwischen demokratischer Legalität und demokratischer Akzeptanz.

Die Brandmauer als politischer Taschenrechner

Die sogenannte Brandmauer ist keine Vorschrift des Wahlrechts. Sie ist eine politische Entscheidung anderer Parteien, mit der AfD nicht zusammenzuarbeiten. Diese Entscheidung dürfen Parteien treffen. Niemand kann sie zu einer Koalition zwingen.

Man sollte dann allerdings auch ehrlich aussprechen, welche Folgen daraus entstehen.

Wenn CDU, SPD, Grüne, Linke und möglicherweise das BSW miteinander Absprachen treffen müssen, um eine mit großem Abstand stärkste Partei von der Regierung fernzuhalten, entsteht nicht automatisch eine stabile politische Mitte. Es kann ebenso der Eindruck einer politischen Notgemeinschaft gegen einen beträchtlichen Teil der Wählerschaft entstehen.

In Sachsen-Anhalt haben CDU, SPD, Grüne und Linke gemeinsam exakt so viele Sitze wie die AfD allein. Das BSW wird deshalb zum entscheidenden Faktor. Es hat als einzige Partei Gespräche mit der AfD nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

In Mecklenburg-Vorpommern könnte dagegen eine rot-rot-grüne Regierung entstehen. Das wäre verfassungsrechtlich vollkommen legitim. Satirisch übersetzt lautete das Ergebnis dann allerdings:

Die AfD gewinnt die Wahl. Die SPD stellt weiterhin die Ministerpräsidentin. Linke und Grüne verlieren Stimmen, werden aber für die Regierungsmehrheit benötigt. Die CDU fliegt aus dem Parlament. Und am Montag wird erklärt, der Wähler habe sich für Stabilität entschieden.

Das ist parlamentarische Mathematik. Nur sollte man sich nicht wundern, wenn der Bürger beim Nachrechnen zu einem anderen politischen Ergebnis kommt.

Dasselbe Prinzip muss übrigens unabhängig von der politischen Richtung gelten. Würde in Berlin die siegreiche Linke durch ein Bündnis aus CDU, Grünen und SPD vom Roten Rathaus ferngehalten, wäre auch das rechtlich zulässig. Die Frage nach der politischen Glaubwürdigkeit einer solchen Konstruktion wäre trotzdem berechtigt.

Demokratische Regeln sind schließlich keine Frage der Parteifarbe.

Der Kanzler und die Botschaft vom Weitermachen

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das CDU-Ergebnis in Mecklenburg-Vorpommern selbst als „Desaster“. Die CDU erreichte dort nur 4,9 Prozent und scheiterte erstmals am Einzug in den Landtag.

Seine Schlussfolgerung aus diesem Desaster lautete allerdings nicht Kurskorrektur, sondern Kontinuität. „Die Reformen müssen kommen“, erklärte Merz. Er versprach „Rückgrat, Standhaftigkeit und Geduld“ und bezeichnete die geplanten Reformen sogar als Mittel gegen das „autoritäre Gift“, das immer tiefer in die Gesellschaft eindringe.

Zur Klarstellung: Merz hat nicht die Wähler persönlich als „Gift“ bezeichnet. Er stellte seine Reformpolitik als Gegenmittel gegen autoritäre politische Entwicklungen dar.

Doch gerade darin liegt die bemerkenswerte Realitätsferne seiner Reaktion.

Wenn die eigene Partei in einem Bundesland auf 4,9 Prozent fällt und zwei Wochen zuvor in Sachsen-Anhalt auf 17,2 Prozent abgestürzt ist, wirkt die Ankündigung, nun erst recht weiterzumachen, ungefähr so überzeugend wie ein Kapitän, der nach dem Zusammenstoß mit einem Eisberg erklärt, der eingeschlagene Kurs müsse aus Gründen der Standhaftigkeit unbedingt beibehalten werden.

Die Regierung darf natürlich an ihren Reformen festhalten. Die Landtagswahlen ersetzen keine Bundestagswahl und entziehen dem Kanzler nicht automatisch sein bundespolitisches Mandat.

Wer jedoch fünf Landtagswahlen betrachtet, kann schwerlich behaupten, es handele sich bloß um fünf voneinander unabhängige regionale Betriebsunfälle. Die AfD erreicht in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent, gewinnt anschließend auch Mecklenburg-Vorpommern und legt in Berlin deutlich zu. Gleichzeitig erzielen CDU oder SPD je nach Land historische Tiefststände.

Das ist kein fein formulierter Verbesserungsvorschlag des Wählers. Das ist politisches Großschreiben mit Ausrufezeichen.

Der Bürgerwille ist mehr als Koalitionsarithmetik

Der „Bürgerwille“ ist selbstverständlich nicht identisch mit dem Programm der stärksten Partei. Auch 43,8 Prozent sind keine absolute Mehrheit. Die übrigen 56,2 Prozent verschwinden nicht, nur weil sie sich auf mehrere Parteien verteilen.

Aber ebenso falsch wäre es, die stärkste Partei und ihre Wähler praktisch aus der politischen Rechnung zu entfernen und das Ergebnis anschließend als Sieg der Demokratie zu verkaufen.

Demokratie besteht nicht nur darin, dass jedes Kreuz korrekt gezählt wird. Sie lebt auch davon, dass erkennbare politische Signale Folgen haben.

Wer eine bestimmte Partei nicht an der Regierung beteiligen will, muss das begründen dürfen. Dann müssen die übrigen Parteien aber mehr anbieten als Brandmauern, Warnungen und immer kompliziertere Koalitionen. Sie müssen erkennbar beantworten, warum so viele Bürger anders gewählt haben – und welche konkreten Veränderungen daraus entstehen.

Sonst lautet die Botschaft an den Wähler:

Du darfst jede zugelassene Partei wählen. Wir behalten uns allerdings vor, deine Entscheidung so lange mit anderen Stimmen zu verrechnen, bis politisch wieder das herauskommt, was wir ohnehin für richtig halten.

Das ist formal Demokratie. Auf Dauer kann es sich für viele Menschen trotzdem wie politische Entmündigung anfühlen.

Eine Vorahnung für die kommenden Wahlen

Die eigentliche Gefahr besteht deshalb nicht darin, dass Koalitionen gebildet werden. Koalitionen gehören zur parlamentarischen Demokratie.

Gefährlich wird es, wenn Parteien jedes unerwünschte Wahlergebnis lediglich als Kommunikationsproblem behandeln. Wenn Verluste mit mangelnder Erklärung begründet werden, statt über die eigene Politik nachzudenken. Wenn Standhaftigkeit bedeutet, Wählerreaktionen auszuhalten, anstatt sie ernst zu nehmen. Und wenn die Bürger immer deutlicher wählen müssen, um am Ende erneut erklärt zu bekommen, dass sie offenbar das Falsche gemeint haben.

Vielleicht wird der Bürgerwille 2026 nicht undemokratisch beseitigt. Vielleicht wird er viel eleganter behandelt: Man nimmt ihn entgegen, bedankt sich höflich – und legt ihn anschließend zu den Wahlkampfversprechen.

Die bisherigen Wahlergebnisse lassen jedenfalls eine Vorahnung zu: Bleibt die politische Reaktion auf immer deutlichere Signale weiterhin vor allem Abgrenzung, Koalitionsakrobatik und ein entschlossenes „Weiter so“, werden die kommenden Ergebnisse nicht moderater ausfallen.

Der Bürger hat nämlich eine unangenehme Eigenschaft.

Er kann wieder wählen.