Leihmutterschaft à la Spahn: Das Verbot bleibt hier, der Kinderwunsch fliegt in die USA
Jens Spahn und sein Ehemann sind mithilfe einer Leihmutter Eltern geworden. Rechtlich ist das kein Straftatvorwurf. Politisch ist es jedoch ein Lehrstück über Regeln, Geld und die erstaunliche Flexibilität persönlicher Überzeugungen.
Zunächst das Selbstverständliche: Ein Kind ist kein Skandal. Zwei Männer als Eltern sind ebenfalls keiner. Dem Kind sind Gesundheit, Geborgenheit und eine glückliche Zukunft zu wünschen. Die politische Debatte beginnt nicht im Kinderzimmer, sondern dort, wo ein führender Politiker persönlich genau das Modell nutzt, das seine eigene Partei den Menschen in Deutschland weiterhin verwehren will.
Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und sein Ehemann Daniel Funke sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Die Leihmutterschaft wurde aus Spahns Umfeld gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. (DIE ZEIT)
Keine Straftat – aber eine bemerkenswerte Reiseroute
Juristisch muss man sauber bleiben: In Deutschland sind die ärztlichen Handlungen im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft sowie deren Vermittlung verboten und teilweise strafbar. Die sogenannten Wunscheltern selbst machen sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes grundsätzlich nicht strafbar. Wer ausreichend Geld, Kontakte und Reisefreiheit besitzt, kann daher in ein Land gehen, in dem das Verfahren erlaubt ist. (Auswärtiges Amt)
Mit anderen Worten: Das deutsche Verbot ist offenbar sehr konsequent – solange man in Deutschland bleibt.
Am Flughafen wechselt die Ethik dann möglicherweise in den Flugmodus.
Spahn hat also nach dem öffentlich bekannten Sachverhalt nicht einfach ein deutsches Strafgesetz gebrochen. Der politisch interessante Punkt ist ein anderer: Er hat einen im Inland politisch unerwünschten Weg dort beschritten, wo die deutsche Regelung ihn nicht mehr praktisch aufhalten konnte.
Das ist legal. Aber „legal“ und „glaubwürdig“ sind bekanntlich zwei unterschiedliche Abteilungen.
Die CDU warnt vor dem amerikanischen Geschäftsmodell
Besonders pikant ist der Zeitpunkt. Erst im Februar 2026 beschloss der CDU-Bundesparteitag, Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin vollständig abzulehnen – ausdrücklich auch die altruistische Variante ohne kommerziellen Gewinn.
Als Gründe nennt der angenommene Antrag unter anderem die Gefahr von Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitlichen Risiken. In der ausführlichen Begründung warnt die Partei sogar vor amerikanischen „Lifestyle-Tendenzen“, globalen Reproduktionsmärkten und der Entwicklung der Leihmutterschaft zu einem Geschäftsmodell. (CDU)
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
In Deutschland ist das amerikanische Modell nach Ansicht der CDU so bedenklich, dass nicht einmal eine unentgeltliche und streng regulierte Form zugelassen werden soll.
Für den eigenen Fraktionsvorsitzenden war Amerika dann aber offenbar gerade der Ort, an dem die Bedingungen ausreichend vertrauenswürdig erschienen.
Die neue politische Faustregel könnte daher lauten:
Amerikanische Zustände sind abzulehnen – außer man benötigt gerade amerikanische Möglichkeiten.
„Privatleben“ – das politische Universal-Löschwort
Aus Spahns Umfeld hieß es, er leite aus seinem Privatleben grundsätzlich keine politischen Forderungen ab. Gleichzeitig soll eine Änderung der deutschen Rechtslage nicht angestrebt werden. (DIE WELT)
Das ist natürlich ausgesprochen praktisch.
Ein führender Politiker nutzt persönlich eine Möglichkeit, die seine Partei aus ethischen Gründen im eigenen Land verbieten will – und anschließend wird erklärt, daraus ergebe sich politisch nichts. Das Privatleben wird damit zu einer Art diplomatischem Schutzgebiet, in dem die eigenen politischen Maßstäbe vorübergehend keine Einreisegenehmigung erhalten.
Nur funktioniert diese Trennung bei Spitzenpolitikern nicht immer so bequem. Niemand verlangt, dass Politiker moralisch fehlerlose Wesen sind. Aber wer gesellschaftliche Regeln verteidigt, muss sich fragen lassen, warum die zugrunde liegenden Bedenken im eigenen Leben plötzlich anders gewichtet werden.
Entweder Leihmutterschaft ist auch unter guten Bedingungen grundsätzlich eine Form möglicher Ausbeutung.
Oder sie kann unter klaren rechtlichen und sozialen Voraussetzungen verantwortbar sein.
Beides lässt sich diskutieren. Schwer vermittelbar ist nur die dritte Variante:
Für Deutschland grundsätzlich nein, für mich persönlich in den USA ja.
Das Ausland als politisches Schlupfloch
In anderen Bereichen reagiert der deutsche Staat bemerkenswert allergisch darauf, wenn Bürger Vorgänge ins Ausland verlagern, um dort günstigere Bedingungen zu nutzen. Im Steuerrecht bestimmt § 42 der Abgabenordnung ausdrücklich, dass Steuergesetze nicht durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden können. (Gesetze im Internet)
Natürlich sind Steuerrecht und Leihmutterschaft juristisch nicht dasselbe. Der Vergleich liegt auf der politischen Ebene: Wenn Menschen ihr Unternehmen, ihr Vermögen oder ihre Einkünfte über das Ausland gestalten, lautet die Botschaft häufig, dass der Auslandsbezug deutsche Wertungen und Verpflichtungen nicht einfach bedeutungslos mache.
Bei Leihmutterschaft scheint das politische Navigationsgerät dagegen zu melden:
„Sie verlassen jetzt den deutschen Wertebereich. Gute Weiterfahrt.“
Warum sollte ein deutscher Bürger ein Verbot als verbindliche gesellschaftliche Wertentscheidung verstehen, wenn einer der mächtigsten Politiker des Landes demonstriert, dass man das gewünschte Ergebnis bei ausreichenden finanziellen Möglichkeiten eben im Ausland organisiert?
Ein Recht für Wohlhabende?
Damit entsteht noch ein zweites Problem: die soziale Frage.
Leihmutterschaftsverfahren in den USA bewegen sich Berichten zufolge regelmäßig im sechsstelligen Dollarbereich. Welche Kosten im konkreten Fall entstanden sind, ist nicht öffentlich bekannt und sollte nicht spekuliert werden. Klar ist aber: Dieser Weg steht nicht durchschnittlichen Familien offen, die am Monatsende überlegen müssen, ob noch Geld für eine Klassenfahrt vorhanden ist. (Deutschlandfunk)
So entsteht faktisch eine Zweiklassengesellschaft:
Für die breite Bevölkerung gilt das deutsche Verbot.
Für finanziell Privilegierte gilt die internationale Angebotspalette.
Das Gesetz behandelt zwar formal alle gleich. Die tatsächlichen Möglichkeiten tun es nicht.
Und genau deshalb ist das Verhalten eines Spitzenpolitikers nicht einfach nur Privatsache. Es sendet die Botschaft, dass politische Grenzen vor allem für diejenigen fest sind, die sich keinen Flug um sie herum leisten können.
Politiker müssen keine Heiligen sein – aber glaubwürdig
Jens Spahn und Daniel Funke dürfen sich über ihr Kind freuen. Das Kind verdient Schutz und darf niemals zum Ziel politischer Häme werden. Auch die sexuelle Orientierung der Eltern spielt für die Bewertung keine Rolle. Derselbe Widerspruch bestünde bei einem heterosexuellen Politiker, der Leihmutterschaft im Inland ablehnt und sie anschließend im Ausland nutzt.
Die eigentliche Frage lautet deshalb:
Welche Bedeutung haben politische Überzeugungen, wenn sie genau in dem Moment enden, in dem sie das eigene Leben begrenzen?
Ein Politiker mit Vorbildfunktion hat grundsätzlich zwei glaubwürdige Möglichkeiten: Er hält sich auch persönlich an die Wertmaßstäbe, die er für die Gesellschaft vertritt. Oder er erklärt offen, dass seine Erfahrungen seine Position verändert haben, und setzt sich für eine neue, streng regulierte Rechtslage ein.
Was Vertrauen zerstört, ist die dritte Möglichkeit: Das Verbot bleibt für alle bestehen, der persönliche Wunsch wird im Ausland erfüllt und anschließend erklärt man, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.
Das mag juristisch funktionieren.
Politisch ist es ungefähr so überzeugend wie ein Rauchverbot, das direkt vor der Tür des Ministerbüros endet.