Ein Schild wird’s schon richten
Zwischen Waffenverbot, Technobässen und einer blutigen Auseinandersetzung beim Bergedorfer Stadtfest
Ein meinungsbetonter Magazinbeitrag von Tom Naumann
Das Bergedorfer Stadtfest wollte am vergangenen Wochenende vieles zugleich sein: Festmeile, Familienveranstaltung, Konzert, Partyzone und „Fest der Nationen“. Für Sicherheit sollten unter anderem gut sichtbare Schilder sorgen. Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände waren verboten.
Das war beruhigend. Schließlich ist allgemein bekannt: Wer ein Messer dabeihat und ein Verbotsschild entdeckt, dreht selbstverständlich sofort um, bringt es nach Hause und kehrt anschließend geläutert mit Zuckerwatte in der Hand zurück. Schilder besitzen bekanntlich eine beinahe magische Autorität – jedenfalls solange niemand nachfragt, wie das Verbot eigentlich kontrolliert und durchgesetzt wird.
Ich selbst war am Sonntag gegen Mittag vor Ort, als der letzte Festtag begann. Die Verbotsschilder an den Zugängen waren kaum zu übersehen. Damit war die Sicherheitsfrage offenbar zunächst geklärt: Schild aufgehängt, Gefahr angesprochen, Verantwortung sichtbar gemacht. Ein Sicherheitskonzept im DIN-A-Format – praktisch, preiswert und wetterfest.
Stadtfest oder Sonntagmittag im Club?
Wenige Schritte weiter wartete bereits die nächste Überraschung. An der Bühne beim City Center Bergedorf dröhnte elektronische Partymusik über den Bahnhofsvorplatz. Sonntagmittag, Stadtfestbeginn, Familien unterwegs – und Bergedorf klang, als müsse noch schnell die letzte Clubnacht zu Ende gebracht werden.
Natürlich darf sich ein Stadtfest musikalisch modern aufstellen. Und selbstverständlich verursacht Technomusik keine Gewalttaten. Dennoch darf man fragen, welches Gesamtkonzept hier eigentlich verfolgt wurde. Auf der einen Seite Kinderprogramm, Kultur und ein Fest der Nationen, auf der anderen Seite eine ausdrücklich beworbene Partybühne mit Clubatmosphäre. Das kann Vielfalt sein. Es kann aber auch wirken wie vier Veranstaltungsideen, die gleichzeitig denselben Platz gebucht haben.
Wer am Sonntagmittag mit Kindern über ein klassisches Stadtfest schlendern wollte, bekam am Bahnhofsvorplatz jedenfalls eher „Summer Vibez“ als sonntägliche Stadtfeststimmung. Vielleicht war das die moderne Interpretation von Familienprogramm: Die Eltern suchen die Hüpfburg, während der Bass schon einmal den Kinderwagen tieferlegt.
Später eskalierte die Lage
Am späten Sonntagnachmittag kam es unmittelbar bei der Bühne vor dem CCB zu einer blutigen Auseinandersetzung. Nach aktuellen Berichten gerieten gegen 17.05 Uhr insgesamt sieben alkoholisierte Männer in Streit. Ein 29-Jähriger erlitt schwere Schnittverletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst rückten an.
Wichtig ist dabei die sachliche Korrektur: Entgegen ersten Meldungen handelte es sich nach dem derzeit bekannten Ermittlungsstand offenbar nicht um eine Messerstecherei. Die Verletzungen sollen durch eine abgebrochene Flasche verursacht worden sein. Bei einem Beteiligten wurde zwar ein Messer gefunden, dieses soll jedoch nicht eingesetzt worden sein. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der gegenseitigen schweren Körperverletzung dauern an. NDR, lokaler Bericht unter Berufung auf die Polizei
Das Messer hatte das Verbotsschild also offenbar gesehen und sich vornehm aus der eigentlichen Auseinandersetzung herausgehalten. Ein schöner Teilerfolg für die Beschilderung. Nur die abgebrochene Flasche hatte das Sicherheitskonzept anscheinend nicht vollständig gelesen.
Ein Verbot ist noch kein Schutz
Nun wäre es billig zu behaupten, ein Veranstalter könne jede spontane Gewalttat verhindern. Das kann er selbstverständlich nicht. Auch Kontrollen, Sicherheitskräfte und Polizeipräsenz bieten keine Garantie. Aber genau deshalb sollte man Verbotsschilder nicht mit wirksamer Prävention verwechseln.
Ein Schild informiert. Es kontrolliert keine Taschen, erkennt keine aufgeheizte Stimmung, begrenzt keinen Alkoholkonsum und trennt keine aggressiven Gruppen. Entscheidend ist daher nicht, ob ein Verbot irgendwo ausgehängt wurde, sondern was dahinterstand:
Gab es erkennbare Zugangskontrollen? Wurde das Mitführverbot stichprobenartig überprüft? Wie wurde auf zunehmende Alkoholisierung und aggressives Verhalten reagiert? Und passte die Ausrichtung der Partybühne am Bahnhofsvorplatz wirklich zu dem Anspruch eines familienfreundlichen Stadtfestes?
Öffentlich wurde zudem erklärt, die Aggression sei nicht auf dem Stadtfest entstanden und habe mit dem Fest nichts zu tun. Das ist eine bemerkenswerte sprachliche Feinheit. Die Auseinandersetzung ereignete sich am letzten Veranstaltungstag unmittelbar bei einer Festbühne vor dem CCB. Ob der ursprüngliche Ärger bereits anderswo begonnen hatte, mag für die Ermittlungen bedeutsam sein. Für Besucher, die plötzlich Polizei, Rettungswagen und einen blutenden Verletzten erleben, dürfte diese geografisch-psychologische Trennung allerdings eher akademisch wirken. t-online
Das Schild blieb unverletzt
Am Ende bleibt ein Stadtfest, das über weite Strecken offenbar friedlich verlief, am Sonntag aber einen massiven Polizeieinsatz erlebte. Es bleibt ein sichergestelltes Messer, das nach aktuellem Stand nicht eingesetzt wurde. Es bleibt eine Flasche, die zur gefährlichen Waffe wurde. Und es bleiben Schilder, die Waffen und gefährliche Gegenstände verboten – pflichtbewusst, gut sichtbar und vollkommen unversehrt.
Vielleicht sollte die Lehre deshalb nicht lauten, beim nächsten Mal noch größere Schilder aufzuhängen. Vielleicht braucht es stattdessen ein Sicherheits- und Veranstaltungskonzept, das nicht nur auf Papier überzeugt, sondern auch zur tatsächlichen Atmosphäre, zum Publikum und zum Umgang mit Alkohol und Konflikten passt.
Denn ein Verbotsschild ist ein Hinweis. Sicherheit entsteht erst durch das, was Menschen daraus machen.
Redaktioneller Hinweis
Die persönliche Beobachtung des Autors betrifft den Beginn des Stadtfest-Sonntags, die Beschilderung und die Musik am CCB. Die Darstellung der späteren Auseinandersetzung beruht auf öffentlich zugänglichen Medienberichten. Wegen der laufenden Ermittlungen gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.